AGB
Sonstige Dienstleistungen 

1. Geltungsbereich

1.1

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma weltfern UG (nachfolgend “weltfern”') mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt, die nicht unter dem Bereich Individual-Softwareerstellung - hier gelten die AGB Softwareerstellung - oder unter dem Bereich Softwarepflege - hier gelten die AGB Softwarepflege - oder unter den Bereich Produkte von weltfern, fallen. Hier gelten die AGB der jeweiligen Produkte.

1.2

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Auftragnehmer vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.


2. Vertragsgegenstand

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen Vereinbarung, individuell festgelegt durch das Angebot und / oder die Auftragsbestätigung.


3. Zustandekommen des Vertrages

3.1

Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt durch die mündliche oder schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftraggeber oder durch die Auftragsbestätigung, die von weltfern auf dem Postweg oder per E-Mail an den Auftraggeber verschickt wird.

3.2

Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Dienstleistungsvertrag bzw. Angebot bzw. der Angebotsbestätigung beschrieben.


4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1

Der Vertrag beginnt und endet am jeweils spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 

Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn weltfern ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommt. Kündigt der Auftraggeber vor Beginn des Vertrages, ist weltfern für den Arbeitsausfall und bereits geleistete Vorleistungen zu entschädigen. Die Vorleistungen werden im Stundennachweis vergütet, der Arbeitsausfall wird mit einer anteiligen Wochenpauschale des Gesamtvertragsvolumens berechnet.

4.3

Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.

4.4

Sind vertraglich keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart, sind sämtliche Zahlungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht weltfern ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.5

Barauslagen und besondere Kosten, die weltfern auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. 

4.6

Sämtliche Leistungen von weltfern verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.


5. Leistungsumfang

5.1 

Die von weltfern zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß des vom Auftraggeber erteilten Auftrages.

5.2

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.

5.3

Ist weltfern die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat weltfern den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4

weltfern stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften, Erfahrungen und Räumlichkeiten zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.


6. Verschwiegenheitspflicht

weltfern verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.


7. Haftung

weltfern haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet weltfern ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet weltfern in demselben Umfang.


8. Gerichtsstand

8.1

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

8.2

Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.


9. Schlussbestimmungen

Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, oder für den Fall, dass diese Vereinbarung unbeabsichtigte Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche wirksame Bestimmung, wie sie die Parteien unter Berücksichtigung des Zwecks dieser Vereinbarung vereinbart hätten, wenn ihnen beim Abschluss dieser Vereinbarung die Unwirksamkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre. 


Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages. Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.


Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg.

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